Allgemeine Mietbedingungen (AMB) der
MUC SOUND e.K.
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über
technische Geräte, Anlagen, Systeme und Zubehör der MUC SOUND e.K.,
nachfolgend „MUC SOUND“.
2. Sie gelten insbesondere für die Vermietung von Tontechnik, Lichttechnik,
Videotechnik, Medientechnik, LED-Wänden, Projektoren, Leinwänden, Displays,
Kameratechnik, Funktechnik, Konferenztechnik, Bühnenbauteilen, Traversen,
Stativen, Kabeln, Cases und sonstigem Zubehör.
3. Diese AMB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie
gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit einzelne Regelungen
nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.
4. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der MUC
SOUND e.K.
5. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters gelten nicht, es
sei denn, MUC SOUND stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Mietgegenstand
1. Mietgegenstand sind die im Angebot, Mietvertrag, Lieferschein oder
Übergabeprotokoll aufgeführten Geräte, Systeme und Zubehörteile.
2. MUC SOUND ist berechtigt, technisch und qualitativ gleichwertige Ersatzgeräte
bereitzustellen, sofern der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
3. Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum von MUC SOUND.
4. Zubehör wie Kabel, Adapter, Netzteile, Ladegeräte, Akkus, Fernbedienungen,
Mikrofonklemmen, Antennen, Cases, Schutzhüllen und Transportmaterial gelten
als Bestandteil des Mietgegenstandes.
3. Mietdauer
1. Die Mietdauer beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter, dessen
Mitarbeiter, Beauftragte, Transportdienstleister oder sonstige
Empfangspersonen.
2. Die Mietdauer endet mit vollständiger Rückgabe sämtlicher Mietgegenstände
einschließlich Zubehör an MUC SOUND.
3. Maßgeblich ist der tatsächliche Rückgabezeitpunkt.
4. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Miete,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Wird der Mietgegenstand verspätet zurückgegeben, verlängert sich die Mietdauer
bis zur tatsächlichen Rückgabe.
4. Übergabe
1. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich auf
Vollständigkeit, erkennbare Schäden und Funktionsfähigkeit zu prüfen.
2. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Beschädigungen sind unverzüglich
anzuzeigen.
3. Unterbleibt eine Anzeige, gelten die Mietgegenstände gegenüber Unternehmern
als vollständig und äußerlich mangelfrei übergeben.
4. Bei Verbrauchern bleiben gesetzliche Rechte unberührt.
5. Die Unterzeichnung eines Lieferscheins, Übergabeprotokolls oder die
widerspruchslose Entgegennahme gilt als Bestätigung der Übergabe.
5. Rückgabe
1. Nach Ende der Mietzeit sind sämtliche Mietgegenstände vollständig, sortiert,
gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
2. Die Rückgabe hat einschließlich sämtlicher Zubehörteile, Kabel, Adapter,
Verpackungen, Cases und Transportmittel zu erfolgen.
3. Fehlendes Zubehör gilt als nicht zurückgegeben und kann berechnet werden.
4. MUC SOUND ist berechtigt, Mietgegenstände nach Rückgabe technisch zu
prüfen.
5. Schäden oder Fehlmengen, die erst bei der Prüfung festgestellt werden, können
nachträglich geltend gemacht werden.
6. Pflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig, fachgerecht und
ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
2. Der Mieter hat Bedienungsanleitungen, technische Hinweise,
Sicherheitsvorschriften, Belastungsgrenzen und Herstellervorgaben einzuhalten.
3. Die Geräte dürfen nur durch geeignetes und fachkundiges Personal bedient
werden.
4. Eine Weitervermietung, Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit
vorheriger Zustimmung von MUC SOUND zulässig.
5. Veränderungen, Umbauten, Reparaturen, Softwareänderungen, Eingriffe oder
Manipulationen an den Mietgegenständen sind unzulässig.
6. Inventaraufkleber, Seriennummern, Prüfsiegel, Herstellerkennzeichnungen und
Sicherheitsmarkierungen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder verändert werden.
7. Gefahrtragung und Verantwortung
1. Mit Übergabe trägt der Mieter die Gefahr für Verlust, Diebstahl, Beschädigung,
Zerstörung, Verschlechterung und unsachgemäße Nutzung der
Mietgegenstände.
2. Dies gilt bis zur vollständigen Rückgabe an MUC SOUND.
3. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Mitarbeiter, Besucher, Gäste,
Künstler, Referenten, Subunternehmer, Veranstaltungsorte oder sonstige Dritte
verursacht werden, soweit sich die Mietgegenstände in seinem
Verantwortungsbereich befinden.
4. Der Mieter hat die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Witterung, Feuchtigkeit,
Staub, Hitze, Kälte, Stöße, Umfallen, Fehlbedienung und unbefugten Zugriff zu
sichern.
8. Verlust, Diebstahl und Beschädigung
1. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sind MUC SOUND unverzüglich
mitzuteilen.
2. Bei Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
3. Eine Kopie der polizeilichen Anzeige ist MUC SOUND auf Verlangen vorzulegen.
4. Bei Verlust oder Totalschaden hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu
ersetzen.
5. Bei Beschädigung sind Reparaturkosten, Prüfkosten, Transportkosten,
Verwaltungskosten und gegebenenfalls Nutzungsausfall zu ersetzen.
6. Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll, kann MUC SOUND den
Wiederbeschaffungswert verlangen.
9. LED-Wände und Videotechnik
1. LED-Wände, LED-Module, Prozessoren, Controller, Signalwandler, Netzteile,
Datenkabel, Stromkabel, Flugrahmen und Zubehör sind besonders empfindliche
Mietgegenstände.
2. Beschädigungen einzelner LED-Module, Pixel, Masken, Kanten, Verriegelungen,
Netzteile, Datenverbindungen oder Gehäuseteile werden nach tatsächlichem
Reparatur- oder Wiederbeschaffungsaufwand berechnet.
3. LED-Wände dürfen nur nach den technischen Vorgaben und Schutzklassen
eingesetzt werden.
4. Outdoor-Einsatz ist nur zulässig, wenn die eingesetzte Technik hierfür geeignet
und ausdrücklich dafür vorgesehen ist.
5. Schäden durch Feuchtigkeit, Regen, Kondenswasser, Staub, mechanische
Einwirkung, unsachgemäßen Aufbau oder falsche Stromversorgung trägt der
Mieter.
10. Projektoren, Displays und Leinwände
1. Projektoren, Objektive, Displays, Monitore, Leinwände und Signaltechnik sind
vor Staub, Feuchtigkeit, Stößen, Überhitzung und unsachgemäßer Bedienung zu
schützen.
2. Beschädigungen an Linsen, Panels, Displays, Gehäusen, Anschlüssen,
Fernbedienungen oder Halterungen werden berechnet.
3. Projektoren dürfen nur mit ausreichender Belüftung betrieben werden.
4. Leinwände sind vor Verschmutzung, Knicken, Rissen, Feuchtigkeit und
mechanischer Beschädigung zu schützen.
11. Tontechnik und Funktechnik
1. Funkmikrofone, Handsender, Taschensender, Headsets, Lavaliermikrofone,
Antennen, Empfänger, Ladegeräte und Akkus sind sorgfältig zu behandeln.
2. Verlust oder Beschädigung von Handsendern, Taschensendern, Headsets,
Mikrofonkapseln, Antennen, Ladegeräten oder Akkus wird zum
Wiederbeschaffungswert oder nach Reparaturaufwand berechnet.
3. Der Mieter ist für die rechtmäßige Nutzung von Funkfrequenzen verantwortlich,
sofern die Funktechnik ohne Personal von MUC SOUND betrieben wird.
4. MUC SOUND übernimmt keine Haftung für Störungen durch fremde
Funkanlagen, örtliche Frequenzbelegung, Mobilfunk, WLAN, Behördenfunk oder
sonstige externe Einflüsse.
12. Bühnen, Traversen, Stative und Rigging
1. Bühnen, Traversen, Stative, Lifte, Halterungen und vergleichbare Systeme dürfen
nur entsprechend ihrer zulässigen Belastung und bestimmungsgemäßen
Verwendung eingesetzt werden.
2. Aufbau, Veränderung oder Belastung dürfen nur durch fachkundiges Personal
erfolgen.
3. Der Mieter ist verantwortlich für geeigneten Untergrund, ausreichende
Tragfähigkeit, Windlasten, Ballastierung und Einhaltung sicherheitsrelevanter
Vorschriften, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich durch MUC SOUND
erbracht werden.
4. Sicherheitsrelevante Veränderungen sind ohne Zustimmung von MUC SOUND
unzulässig.
13. Cases, Kabel und Zubehör
1. Cases, Kabel, Adapter, Netzteile, Ladegeräte, Akkus, Fernbedienungen,
Mikrofonklemmen, Stative, Schutzhüllen und sonstiges Zubehör sind Bestandteil
des Mietgegenstandes.
2. Fehlende oder beschädigte Zubehörteile werden berechnet.
3. Kabel sind ordnungsgemäß aufzuwickeln und trocken zurückzugeben.
4. Verknotete, verschmutzte, beschädigte oder unsachgemäß verpackte
Rückgaben können zu zusätzlichen Kosten führen.
14. Reinigung und besondere Verschmutzung
1. Die Mietgegenstände sind sauber und in ordnungsgemäßem Zustand
zurückzugeben.
2. Normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten.
3. Außergewöhnliche Verschmutzungen werden gesondert berechnet.
4. Dies gilt insbesondere bei Verschmutzung durch Getränke, Lebensmittel,
Konfetti, Glitzer, Schlamm, Sand, Staub, Nebelfluid, Kunstschnee, Farbe, Kleber,
Wachs, Öl, Rauch, Feuchtigkeit oder ähnliche Einwirkungen.
15. Outdoor-Nutzung
1. Outdoor-Nutzung ist nur zulässig, wenn die Mietgegenstände hierfür geeignet
oder ausdrücklich freigegeben sind.
2. Der Mieter hat die Mietgegenstände vor Regen, Feuchtigkeit, Sturm, Staub,
direkter Sonneneinstrahlung, Hitze, Frost und sonstigen Umwelteinflüssen zu
schützen.
3. Schäden durch Witterungseinflüsse gehen zu Lasten des Mieters, sofern sie
nicht von MUC SOUND zu vertreten sind.
4. Bei Gefahr für Personen oder Material ist der Betrieb unverzüglich einzustellen.
16. Versicherung
1. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass Mietgegenstände während der
Mietdauer regelmäßig nicht durch MUC SOUND gegen Verlust, Diebstahl oder
Beschädigung im Verantwortungsbereich des Mieters versichert sind.
2. Der Abschluss einer geeigneten Veranstaltungs-, Elektronik-, Equipment- oder
Mietgeräteversicherung wird empfohlen.
3. Auf Wunsch kann eine Versicherung gesondert vereinbart oder vermittelt
werden.
4. Eine Versicherung entbindet den Mieter nicht von seinen vertraglichen Pflichten.
17. Mietpreise und Zahlung
1. Es gelten die vereinbarten Mietpreise.
2. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer.
3. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher
Umsatzsteuer ausgewiesen.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. MUC SOUND ist berechtigt, bei Neukunden sowie bei Aufträgen ab einem Netto-
Auftragswert von 3.000,00 EUR eine Anzahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen.
6. Die Herausgabe der Mietgegenstände kann bis zum Eingang der Anzahlung oder
Sicherheitsleistung verweigert werden.
18. Verspätete Rückgabe
1. Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist für jeden
angefangenen Kalendertag die vereinbarte Tagesmiete zu zahlen.
2. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
3. Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die MUC SOUND dadurch
entstehen, dass Folgeaufträge nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt
werden können.
4. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
19. Stornierung
1. Eine Stornierung bedarf der Textform.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Stornopauschalen:
• bis 60 Tage vor Mietbeginn: 25 % der Auftragssumme,
• 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Auftragssumme,
• 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 75 % der Auftragssumme,
• ab 13 Tage vor Mietbeginn: 100 % der Auftragssumme.
3. Bereits entstandene Kosten, Sonderbeschaffungen, Transportkosten,
Hotelkosten, Fremdleistungen oder nicht stornierbare Leistungen Dritter werden
zusätzlich berechnet.
4. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
20. Haftung von MUC SOUND
1. MUC SOUND haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MUC SOUND nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden.
3. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn,
Veranstaltungsausfall, Produktionsausfall, Datenverlust oder Folgeschäden ist
ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit, bei Arglist, bei übernommenen Garantien oder bei Ansprüchen nach
dem Produkthaftungsgesetz.
21. Höhere Gewalt
1. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs
der Parteien.
2. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Pandemien, Krieg,
Terror, Streik, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Verkehrsstörungen,
Lieferengpässe oder vergleichbare Ereignisse.
3. Für die Dauer der höheren Gewalt ruhen die Leistungspflichten, soweit die
Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
4. Bereits entstandene Kosten und bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
22. Rechte Dritter
1. Der Mieter hat die Mietgegenstände von Rechten Dritter freizuhalten.
2. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter sind MUC SOUND
unverzüglich mitzuteilen.
3. Der Mieter hat Dritte auf das Eigentum von MUC SOUND hinzuweisen.
4. Kosten zur Abwehr solcher Zugriffe trägt der Mieter, soweit er sie zu vertreten hat.
23. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
2. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand München, soweit
gesetzlich zulässig.
3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AMB unwirksam sein oder werden, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
