Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der MUC SOUND e.K

Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote,

Lieferungen und Leistungen der MUC SOUND e.K. nachfolgend „MUC SOUND“.

2. Sie gelten insbesondere für Leistungen im Bereich Veranstaltungstechnik,

Tontechnik, Lichttechnik, Videotechnik, Medientechnik, LED-Wände, Projektion,

Bühnenbau, Konferenztechnik, Streaming, Hybridveranstaltungen, technische

Planung, Projektleitung, Transport, Aufbau, Betreuung und Abbau.

3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen

Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie

gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit einzelne Regelungen

nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.

4. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

gelten nicht, es sei denn, MUC SOUND stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in

Textform zu.

5. Soweit zusätzlich Mietgegenstände überlassen werden, gelten ergänzend die

Allgemeinen Mietbedingungen (AMB) der MUC SOUND e.K.

2. Vertragsschluss

1. Angebote von MUC SOUND sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht

ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,

durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch

Beginn der Leistungsausführung zustande.

3. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform.

4. Mündliche Absprachen vor Ort sind nur verbindlich, wenn sie von MUC SOUND

bestätigt werden oder tatsächlich ausgeführt werden.

3. Leistungsumfang

1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der

Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

2. MUC SOUND schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg der Veranstaltung, eine bestimmte

Besucherzahl, ein bestimmtes Zuschauerverhalten oder ein bestimmter

Werbeerfolg wird nicht geschuldet.

3. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie gleichwertig sind und

den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.

4. MUC SOUND ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete

Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder technische Dienstleister einzusetzen.

5. Vom Auftraggeber gewünschte Zusatzleistungen, Erweiterungen oder

Änderungen des Leistungsumfangs werden gesondert berechnet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine

ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich sind.

2. Hierzu gehören insbesondere:

• rechtzeitiger Zugang zur Location,

• ausreichende Aufbau- und Abbauzeiten,

• geeignete Ladezonen und Zufahrten,

• Parkmöglichkeiten für Produktionsfahrzeuge,

• ausreichende Stromversorgung,

• stabile Internet- und Netzwerkanschlüsse, sofern benötigt,

• geeignete Stellflächen,

• notwendige Genehmigungen,

• Informationen zu Raumhöhe, Traglasten, Brandschutz, Fluchtwegen und

Hausordnung,

• Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners vor Ort.

3. Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden, die durch unrichtige, verspätete oder

unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen, trägt der Auftraggeber.

4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Veranstaltungsort, Bühne,

Stromversorgung, Netzwerk, Internet, Riggingpunkte und sonstige örtliche

Gegebenheiten für die geplante technische Umsetzung geeignet sind.

5. Werden notwendige Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig geschaffen, ist

MUC SOUND berechtigt, die Leistung anzupassen, einzuschränken oder

abzulehnen, soweit eine sichere oder fachgerechte Durchführung sonst nicht

möglich ist. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

5. Preise, Zahlungsbedingungen und Anzahlungen

1. Es gelten die im Angebot genannten Preise.

2. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich gesetzlicher

Umsatzsteuer.

3. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher

Umsatzsteuer ausgewiesen.

4. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen

ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5. MUC SOUND ist berechtigt, bei Neukunden sowie bei Aufträgen ab einem Netto-

Auftragswert von 3.000,00 EUR eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

6. Die Durchführung der Leistung kann bis zum Eingang der vereinbarten Anzahlung

zurückgestellt werden.

7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung

weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

8. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

Forderungen aufrechnen.

6. Termine und Fristen

1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von MUC SOUND

ausdrücklich bestätigt wurden.

2. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber, den Veranstaltungsort, Dritte,

behördliche Vorgaben, höhere Gewalt oder sonstige von MUC SOUND nicht zu

vertretende Umstände entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

3. Bei Verzögerungen ist MUC SOUND berechtigt, den Ablauf technisch und

organisatorisch anzupassen.

4. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber, sofern die Ursache

nicht von MUC SOUND zu vertreten ist.

7. Technische Betreuung durch MUC SOUND

1. Wird eine Veranstaltung durch Personal von MUC SOUND betreut, erfolgt die

technische Bedienung und Konfiguration der eingesetzten Systeme

ausschließlich durch MUC SOUND oder durch von MUC SOUND eingesetztes

Personal.

2. Weisungen an das technische Personal können nur durch den vom Auftraggeber

benannten verantwortlichen Ansprechpartner erfolgen.

3. MUC SOUND ist berechtigt, technische Entscheidungen zu treffen, soweit diese

aus Sicherheitsgründen, zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder zur

Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsablaufs erforderlich sind.

4. Dies gilt insbesondere bei Tonpegeln, Stromlasten, Standsicherheit,

Wetterrisiken, Brandschutz, Fluchtwegen, Funkfrequenzen, Rigging, Projektionsund

LED-Technik.

5. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Durchführung technischer

Maßnahmen, die aus Sicht von MUC SOUND unsicher, rechtswidrig oder

technisch nicht vertretbar sind.

8. Überstunden, Wartezeiten und Zusatzleistungen

1. Vereinbarte Einsatzzeiten beziehen sich auf die im Angebot genannten Zeiten.

2. Darüber hinausgehende Einsatz-, Warte-, Umbau-, Proben-, Einrichtungs- oder

Verlängerungszeiten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

3. Dies gilt insbesondere, wenn sich Veranstaltungsbeginn, Programmablauf,

Proben, Einlass, Reden, Künstlerauftritte oder Abbauzeiten verschieben.

4. Kurzfristige Änderungswünsche des Auftraggebers können zu Mehrkosten

führen.

5. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge können berechnet werden, sofern sie im

Angebot vorgesehen oder branchenüblich erforderlich sind.

9. Aufbau, Abbau und Abnahme

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass MUC SOUND die erforderlichen Aufbau- und

Abbauzeiten erhält.

2. Die technische Abnahme erfolgt spätestens mit Beginn der Veranstaltung, sofern

der Auftraggeber bis dahin keine wesentlichen Mängel angezeigt hat.

3. Beginnt die Veranstaltung mit Nutzung der Technik, gelten die Leistungen als

abgenommen, soweit keine wesentlichen Mängel erkennbar gerügt wurden.

4. Nachträgliche Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen,

sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

5. Der Abbau erfolgt nach Veranstaltungsende oder nach gesonderter

Vereinbarung.

10. Outdoor-Veranstaltungen

1. Bei Veranstaltungen im Freien trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko.

2. Der Auftraggeber hat für geeignete Überdachungen, Wetterschutz,

Standsicherheit, Ballastierung, trockene Stellflächen und sichere

Stromversorgung zu sorgen.

3. MUC SOUND ist berechtigt, Leistungen einzuschränken, zu unterbrechen oder

einzustellen, wenn Gefahren für Personen, Material oder Anlagen entstehen.

4. Dies gilt insbesondere bei Sturm, Gewitter, Starkregen, Hagel, Schnee, großer

Hitze, starker Staubentwicklung oder behördlichen Anordnungen.

5. Der Vergütungsanspruch von MUC SOUND bleibt bestehen, wenn die Leistung

aus Sicherheitsgründen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden kann und

die Ursache nicht von MUC SOUND zu vertreten ist.

11. Stromversorgung, Netzwerk und Internet

1. Der Auftraggeber stellt eine geeignete, sichere und ausreichend dimensionierte

Stromversorgung bereit, sofern diese nicht ausdrücklich durch MUC SOUND

geschuldet ist.

2. Für Schäden oder Ausfälle aufgrund mangelhafter Stromversorgung,

Stromschwankungen, Stromausfällen oder fehlerhafter Hausinstallation haftet

MUC SOUND nicht.

3. Wird für Streaming, Online-Übertragungen, Hybridveranstaltungen oder

Konferenztechnik eine Internetverbindung benötigt, hat der Auftraggeber diese

rechtzeitig, stabil und ausreichend leistungsfähig bereitzustellen, sofern nichts

anderes vereinbart ist.

4. MUC SOUND haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen öffentlicher

Internetverbindungen, Mobilfunknetze, WLAN-Netze, kundenseitiger Netzwerke,

Plattformen Dritter oder Streamingdienste.

12. Präsentationen, Medieninhalte und Daten

1. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher

Präsentationen, Videos, Audiodateien, Grafiken, Einspieler, Zugangsdaten und

sonstiger Inhalte verantwortlich.

2. Inhalte müssen in einem gängigen, funktionsfähigen Format bereitgestellt

werden.

3. MUC SOUND haftet nicht für fehlerhafte, beschädigte, inkompatible oder

verspätet bereitgestellte Dateien.

4. Werden Präsentationen, Medien oder Dateien erst kurzfristig bereitgestellt, kann

eine fehlerfreie Prüfung oder Wiedergabe nicht garantiert werden.

5. Für die inhaltliche, urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Zulässigkeit der

bereitgestellten Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

13. Streaming, Aufzeichnungen und

Hybridveranstaltungen

1. Bei Streaming-, Recording- oder Hybridproduktionen schuldet MUC SOUND die

vereinbarte technische Durchführung nach dem Stand der Technik.

2. Eine ununterbrochene Übertragung kann nicht garantiert werden, soweit

Störungen durch Internetverbindungen, Plattformen, Endgeräte, Netzbetreiber,

Software, Server, Stromversorgung oder Dritte verursacht werden.

3. Aufzeichnungen werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

4. Speicherfristen, Dateiformate, Schnittarbeiten, Uploads oder Archivierungen

bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5. Der Auftraggeber ist für Einwilligungen von Referenten, Teilnehmern, Künstlern

und sonstigen abgebildeten oder aufgezeichneten Personen verantwortlich.

14. Urheberrechte und Nutzungsrechte

1. Konzepte, technische Planungen, Zeichnungen, Ablaufpläne, Visualisierungen,

Medienproduktionen und sonstige kreative oder technische Leistungen von MUC

SOUND bleiben geistiges Eigentum von MUC SOUND.

2. Eine Nutzung über den vereinbarten Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen

Zustimmung von MUC SOUND.

3. Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von

ihm bereitgestellten Inhalten verfügt.

4. Der Auftraggeber stellt MUC SOUND von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer

Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder

sonstigen Rechten durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte entstehen.

15. Referenznutzung

1. MUC SOUND ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers, den

Veranstaltungsort, die Art der Veranstaltung sowie Fotografien oder kurze

Videosequenzen der technischen Umsetzung zu Referenzzwecken zu

verwenden.

2. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der Website, in sozialen

Netzwerken, in Präsentationen, Angeboten und Unternehmensdarstellungen von

MUC SOUND.

3. Der Auftraggeber kann der Referenznutzung vor Veranstaltungsbeginn in

Textform widersprechen.

4. Personenbezogene Aufnahmen von Teilnehmern, Referenten oder Gästen

werden nur verwendet, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage oder

Zustimmung vorliegt.

16. Stornierung und Terminverschiebung

1. Eine Stornierung durch den Auftraggeber bedarf der Textform.

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden bei Stornierung folgende pauschale

Entschädigungen fällig:

• bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Auftragssumme,

• 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragssumme,

• 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Auftragssumme,

• ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Auftragssumme.

3. Bereits entstandene Fremdkosten, Sonderbestellungen, Hotelkosten,

Reisekosten, Transportkosten, Planungsleistungen oder nicht stornierbare

Leistungen Dritter werden zusätzlich berechnet.

4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich

geringerer Schaden entstanden ist.

5. Eine Terminverschiebung gilt als Stornierung mit Neuabschluss, sofern keine

abweichende Vereinbarung getroffen wird.

17. Auslandseinsätze

1. Bei Veranstaltungen außerhalb Deutschlands gelten ergänzend die jeweiligen

örtlichen gesetzlichen, behördlichen und technischen Anforderungen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MUC SOUND rechtzeitig über besondere

Einfuhr-, Zoll-, Sicherheits-, Arbeits-, Aufenthalts-, Zufahrts- oder

Locationvorgaben zu informieren.

3. Zusätzliche Kosten für Maut, Zoll, Genehmigungen, Parken, Bewachung, Hotel,

Verpflegung, Transport, Wartezeiten oder lokale Dienstleister trägt der

Auftraggeber, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.

18. Haftung

1. MUC SOUND haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MUC SOUND nur bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren,

vertragstypischen Schaden beschränkt.

3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf

deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

4. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall,

Veranstaltungsausfall, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen,

soweit gesetzlich zulässig.

5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit, bei Arglist, bei übernommenen Garantien oder bei Ansprüchen nach

dem Produkthaftungsgesetz.

19. Höhere Gewalt

1. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des

Einflussbereichs der Parteien liegen.

2. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Pandemien, Krieg, Terror,

Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle,

Verkehrsstörungen, Lieferengpässe, Ausfall wichtiger Infrastruktur oder

vergleichbare Ereignisse.

3. Für die Dauer der höheren Gewalt ruhen die Leistungspflichten, soweit die

Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.

4. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind zu vergüten.

5. Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

20. Datenschutz

1. MUC SOUND verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den

geltenden Datenschutzvorschriften.

2. Soweit MUC SOUND personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers

verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur

Auftragsverarbeitung.

3. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von

MUC SOUND.

21. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

2. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand München, soweit

gesetzlich zulässig.

3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.