1. Geltungsbereich, Allgemeines:
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher
Angebote und Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planungs-,
Konstruktions-, Montagearbeiten und Programm- und Medienzusammenstellungen) und
finden auch für alle künftigen Geschäfte verwandter Art Anwendung. Soweit im
Zusammenhang mit einem Vertrag und seiner Durchführung eine befristete Überlassung von
Sachen stattfindet, gelten hierfür zusätzlich unsere Allgemeinen Mietbedingungen (AMB)
b) Der Individualvertrag mit dem Kunden sowie unsere einbezogenen AGB und/oder AMB stellen
den vollständigen Inhalt des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dar.
Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich
widersprochen.
c) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
oder der Ausführung unserer Lieferungen und Leistungen zustande.
d) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen
nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde ist Kaufmann sofern er ein Handelsgewerbe betreibt.
Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher, Unternehmer als auch Kaufleute.
2. Preise, Termine, Teillieferungen, höhere Gewalt:
a) Es gelten unsere am Liefer- oder Leistungstag gültigen allgemeinen Listenpreise zuzüglich
Verpackung, Transport, Versicherung und etwaiger Montagekosten. Gegenüber Verbrauchern
gilt der im Vertrag angegebene Endpreis, der die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält.
Abweichend hiervon gilt gegenüber Verbrauchern der am Liefer- oder Leistungstag übliche
Listenpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn zwischen Vertragsschluss und
vertraglich vereinbartem Liefer- bzw. Leistungstermin mindestens vier Monate liegen und der
Verbraucher hiervon mindestens vier Wochen vor Liefer- oder Leistungstag in Kenntnis
gesetzt wurde. Weicht dieser neue Endpreis um mehr als 5 % zuungunsten des Verbrauchers
vom vertraglich vereinbarten Endpreis ab, so kann der Verbraucher, innerhalb von acht Tagen
nach Zugang der Mitteilung, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
b) Liefer- und Leistungstermine müssen von uns schriftlich und ausdrücklich gegenüber dem
Kunden bestätigt worden sein. Sofern wir verbindliche Liefer- und Leistungstermine aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der
Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den
voraussichtlichen, neuen Termin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferund
Leistungsfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich
erstatten.
Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die
nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes
Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden
trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Im Falle unseres Liefer- und
Leistungsverzuges hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.
c) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferung und Teilleistungen vor, für den Fall, dass der
Kunde Verbraucher ist aber nur, sofern ihm dies nicht unzumutbar ist. Derartige
Teillieferungen und Teilleistungen werden gesondert abgewickelt und abgerechnet.
d) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel und hierdurch verursachte Betriebsund
Verkehrsstörungen, und Verfügungen von hoher Hand - auch, soweit sie die
Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen - sowie
alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung.
Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne
dass der Kunde ein Recht auf Schadensersatz hat.
3. Versand, Verpackung, Gefahrtragung, Versicherung:
a) Lieferungen erfolgen nur in Standard-Verpackungen. Wird die Lieferung auf Verlangen des
Unternehmers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, geht die Gefahr mit
Übergabe der Waren an das Transportunternehmen oder beim Verladen auf eigene
Fahrzeuge zum Zwecke des Transports an den Unternehmer auf den Unternehmer über. Dies
gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung oder Transport mit unseren eigenen Transportmitteln
vereinbart ist. Der Versandweg und die Transportmittel werden von uns bestimmt, soweit
nichts anderes vereinbart ist. Sollte sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, verzögern, geht die Gefahr mit dem Tage des Zugangs der Anzeige der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
b) Transportschäden hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung unmittelbar gegenüber dem
Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgeschriebenen besonderen Fristen geltend zu
machen sowie uns anzuzeigen. Eine Einschränkung der Mängelrechte des Verbrauchers ist
mit dieser Bestimmung nicht verbunden.
c) Transport- und sonstige Versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.
4. Rechnungsstellung, Zahlung
a) Vorbehaltlich einer anderen individualvertraglichen Vereinbarung ist die Gegenleistung für
unsere erbrachten bzw. abgenommenen Lieferungen und Leistungen sofort fällig und der in
Rechnung gestellte Betrag innerhalb von 30 Tagen für den Unternehmer ab Erbringung bzw.
Abnahme und für Verbraucher ab Zugang unserer Rechnung ohne Abzug zahlbar.
b) Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme von
Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.
c) Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, bei Geschäften mit
Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz und bei Geschäften mit Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszins zu berechnen.
d) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht mit einer
durch uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet. Bei
Geschäften mit Unternehmern sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen. Der
Verbraucher kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
e) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind
wir berechtigt, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, für weitere Lieferungen und
Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele
widerrufen.
f) Wir behalten uns der Recht der Abtretung sowie der Beauftragung Dritter mit der Einziehung
unserer gegen den Kunden erworbenen Forderungen vor. Der Kunde hat den Zahlungsanweisungen Dritter,
denen wir unsere Forderungen abgetreten haben oder die sie
für uns einziehen, nachzukommen. Etwaige Einwendungen oder Einreden des Kunden
bleiben hiervon unberührt.
5. Mängelhaftung, Schadensersatz, Haftungsbegrenzung:
a) Unternehmer haben unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu untersuchen
und zu überprüfen, insbesondere, einem Funktionstest zu unterziehen und dabei
offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich
spezifiziert, anzuzeigen. Dabei hat der Unternehmer den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels nachzuweisen. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt zusätzlich die Regelung der §§
377, 378 HGB uneingeschränkt, unter der Maßgabe, dass die Rüge schriftlich erfolgen muss.
b) Weist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, so werden wir diese
nach unserer Wahl nachbessern oder nachliefern. Ist der Kunde Verbraucher, liegt die Wahl
zwischen Nachbesserung und Nachlieferung bei ihm. Wir sind unter den Voraussetzungen
des § 439 Abs. 3 BGB berechtigt, die gewählte oder beide Arten der Nacherfüllung wegen
Unverhältnismäßigkeit abzulehnen. Lassen wir eine vom Kunden einzuräumende
angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos verstreichen, ist eine
Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar, oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der
Kunde neben der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem
Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.
c) Wird die von uns gelieferte Ware oder erbrachte Leistung auf Verlangen des Kunden
untersucht und zeigt sich hierbei, dass die Rüge des Kunden offensichtlich unbegründet war,
hat der Kunde die uns hierdurch sowie die durch etwaige Arbeiten an dem Lieferungs- oder
Leistungsgegenstand entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
d) Bei Geschäften mit Unternehmern ist eine Mängelhaftung für nicht im Sinne von Ziffer 5 a)
rechtzeitig angezeigte Mängel ausgeschlossen. Durch Verhandlungen über Beanstandungen
verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten, unzureichenden oder unbegründeten
M.ngelrüge. Hat der Kunde an dem Lieferungs- oder Leistungsgegenstand Arbeiten oder
Veränderungen vorgenommen oder vornehmen lassen, entfällt insoweit ebenfalls eine
Mängelhaftung, soweit hierdurch der Mangel verursacht wurde oder seine Beseitigung
unmöglich gemacht wird.
e) Soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt für unsere Haftung Folgendes:
Unsere vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
(Kardinalpflicht) handelt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren,
unmittelbaren Schaden beschränkt.
Der Begriff der vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) wird dabei verstanden als
Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Für Unternehmer beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche unabhängig von
der Kenntnis mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Auftragsbeziehung fällt,
soweit es sich nicht um vorsätzlich verursachte Schäden handelt.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen für die Haftung der gesetzlichen
Vertreter oder etwaiger Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die vorvertragliche Haftung, die Haftung für
etwaige Garantieerklärungen oder Arglist sowie die Haftung für die Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
f) Die Verjährungsfrist für M.ngelansprüche beträgt bei Geschäften mit Unternehmern 12
Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die verkürzte Mängelhaftungsfrist gilt nicht für uns
zurechenbare schuldhaft verursachte Personenschäden und grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor, bis alle Zahlungen
aus dem Vertrag bei uns eingegangen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung gegen den Kaufmann.
b) Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kaufmann gelten wir als Hersteller und
erwerben Eigentum an den neu entstehenden Sachen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit
anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Waren, zudem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer
Sache des Kaufmanns diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis
des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- oder mangels einer solchen zum Verkehrswert der
Hauptsache auf uns über.
Der Kaufmann gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Soweit für diese Regelungen unter b) eine
Erklärung seitens des Kaufmanns erforderlich ist, verpflichtet sich der Kaufmann hierzu und
wir nehmen sie bereits jetzt an.
c) Der Kaufmann ist widerruflich berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im
ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
d) Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält insbesondere sofern er mit der Zahlung der
geschuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist , haben wir das Recht, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt
haben. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht
erforderlich, es sei denn der Kunde ist Verbraucher. Die für die Rücknahme anfallenden
Transportkosten trägt der Kunde. Einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die
Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten.
Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde
schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen
haben.
e) Alle Forderungen aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Waren, an denen uns
Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kaufmann schon jetzt im Umfang unseres
Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.
f) Auf unser Verlangen hat uns der Kaufmann alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand
der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß Ziffer 6 e) an uns
abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu
setzen.
g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden
freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7. Audio-visuelle Programme und Aufzeichnungen, Darstellungen, Fotografien
a) Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Freiheit der von uns auf Weisung des Kunden
gefertigten, vom Kunden überlassenen oder im Zusammenwirken mit dem Kunden
hergestellten audio-visuellen Programme, Video- und Tonaufzeichnungen, schriftlichen oder
bildlichen Darstellungen, Fotografien oder sonstigen Werke von Rechten Dritter.
Werden derartige Rechte von Dritten gegen uns geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet,
uns von Ansprüchen Dritter einschließlich erforderlicher Kosten der Rechtsverteidigung
freizustellen.
b) Die Einräumung von urheberrechtliche Nutzungsrechte an von uns hergestellten Werken setzt
eine vorherige, gesondert zu vereinbarende angemessene Vergütung im Sinne des § 32 UrhG
voraus.
c) MUCSOUND ist nicht berechtigt, Audio und/oder visuellen Content des Kunden, zu verwenden und/oder
öffentlich aufzuführen. Sämtliche Bild und Tonrechte liegen beim Auftraggeber und sind nur mit deren
ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung zu verwenden.
8. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Erhaltungsklausel
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte
Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
b) Erfüllungs- und Zahlungsort für uns und den Unternehmer ist unser Gesellschaftssitz.
c) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch
über dessen Gültigkeit, unser Gesellschaftssitz oder nach unserer Wahl der allgemeine
Gerichtsstand.
d) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB oder unwirksam sein oder werden,
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Stand: 01.01.2026
