1. Geltungsbereich, Allgemeines:

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher

Angebote und Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planungs-,

Konstruktions-, Montagearbeiten und Programm- und Medienzusammenstellungen) und

finden auch für alle künftigen Geschäfte verwandter Art Anwendung. Soweit im

Zusammenhang mit einem Vertrag und seiner Durchführung eine befristete Überlassung von

Sachen stattfindet, gelten hierfür zusätzlich unsere Allgemeinen Mietbedingungen (AMB)

b) Der Individualvertrag mit dem Kunden sowie unsere einbezogenen AGB und/oder AMB stellen

den vollständigen Inhalt des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dar.

Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich

widersprochen.

c) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet

werden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung

oder der Ausführung unserer Lieferungen und Leistungen zustande.

d) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen

nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige

Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde ist Kaufmann sofern er ein Handelsgewerbe betreibt.

Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher, Unternehmer als auch Kaufleute.

2. Preise, Termine, Teillieferungen, höhere Gewalt:

a) Es gelten unsere am Liefer- oder Leistungstag gültigen allgemeinen Listenpreise zuzüglich

Verpackung, Transport, Versicherung und etwaiger Montagekosten. Gegenüber Verbrauchern

gilt der im Vertrag angegebene Endpreis, der die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält.

Abweichend hiervon gilt gegenüber Verbrauchern der am Liefer- oder Leistungstag übliche

Listenpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn zwischen Vertragsschluss und

vertraglich vereinbartem Liefer- bzw. Leistungstermin mindestens vier Monate liegen und der

Verbraucher hiervon mindestens vier Wochen vor Liefer- oder Leistungstag in Kenntnis

gesetzt wurde. Weicht dieser neue Endpreis um mehr als 5 % zuungunsten des Verbrauchers

vom vertraglich vereinbarten Endpreis ab, so kann der Verbraucher, innerhalb von acht Tagen

nach Zugang der Mitteilung, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

b) Liefer- und Leistungstermine müssen von uns schriftlich und ausdrücklich gegenüber dem

Kunden bestätigt worden sein. Sofern wir verbindliche Liefer- und Leistungstermine aus

Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der

Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den

voraussichtlichen, neuen Termin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferund

Leistungsfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag

zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich

erstatten.

Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die

nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes

Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden

trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Im Falle unseres Liefer- und

Leistungsverzuges hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.

c) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferung und Teilleistungen vor, für den Fall, dass der

Kunde Verbraucher ist aber nur, sofern ihm dies nicht unzumutbar ist. Derartige

Teillieferungen und Teilleistungen werden gesondert abgewickelt und abgerechnet.

d) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel und hierdurch verursachte Betriebsund

Verkehrsstörungen, und Verfügungen von hoher Hand - auch, soweit sie die

Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen - sowie

alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der

Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung.

Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne

dass der Kunde ein Recht auf Schadensersatz hat.

3. Versand, Verpackung, Gefahrtragung, Versicherung:

a) Lieferungen erfolgen nur in Standard-Verpackungen. Wird die Lieferung auf Verlangen des

Unternehmers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, geht die Gefahr mit

Übergabe der Waren an das Transportunternehmen oder beim Verladen auf eigene

Fahrzeuge zum Zwecke des Transports an den Unternehmer auf den Unternehmer über. Dies

gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung oder Transport mit unseren eigenen Transportmitteln

vereinbart ist. Der Versandweg und die Transportmittel werden von uns bestimmt, soweit

nichts anderes vereinbart ist. Sollte sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten

hat, verzögern, geht die Gefahr mit dem Tage des Zugangs der Anzeige der

Versandbereitschaft auf den Kunden über.

b) Transportschäden hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung unmittelbar gegenüber dem

Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgeschriebenen besonderen Fristen geltend zu

machen sowie uns anzuzeigen. Eine Einschränkung der Mängelrechte des Verbrauchers ist

mit dieser Bestimmung nicht verbunden.

c) Transport- und sonstige Versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des

Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.

4. Rechnungsstellung, Zahlung

a) Vorbehaltlich einer anderen individualvertraglichen Vereinbarung ist die Gegenleistung für

unsere erbrachten bzw. abgenommenen Lieferungen und Leistungen sofort fällig und der in

Rechnung gestellte Betrag innerhalb von 30 Tagen für den Unternehmer ab Erbringung bzw.

Abnahme und für Verbraucher ab Zugang unserer Rechnung ohne Abzug zahlbar.

b) Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme von

Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.

c) Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der

Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, bei Geschäften mit

Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen

Basiszinssatz und bei Geschäften mit Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über

dem jeweiligen Basiszins zu berechnen.

d) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht mit einer

durch uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet. Bei

Geschäften mit Unternehmern sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen. Der

Verbraucher kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf

demselben Vertragsverhältnis beruht.

e) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind

wir berechtigt, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, für weitere Lieferungen und

Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele

widerrufen.

f) Wir behalten uns der Recht der Abtretung sowie der Beauftragung Dritter mit der Einziehung

unserer gegen den Kunden erworbenen Forderungen vor. Der Kunde hat den Zahlungsanweisungen Dritter,

denen wir unsere Forderungen abgetreten haben oder die sie

für uns einziehen, nachzukommen. Etwaige Einwendungen oder Einreden des Kunden

bleiben hiervon unberührt.

5. Mängelhaftung, Schadensersatz, Haftungsbegrenzung:

a) Unternehmer haben unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu untersuchen

und zu überprüfen, insbesondere, einem Funktionstest zu unterziehen und dabei

offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich

spezifiziert, anzuzeigen. Dabei hat der Unternehmer den Zeitpunkt der Feststellung des

Mangels nachzuweisen. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt zusätzlich die Regelung der §§

377, 378 HGB uneingeschränkt, unter der Maßgabe, dass die Rüge schriftlich erfolgen muss.

b) Weist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, so werden wir diese

nach unserer Wahl nachbessern oder nachliefern. Ist der Kunde Verbraucher, liegt die Wahl

zwischen Nachbesserung und Nachlieferung bei ihm. Wir sind unter den Voraussetzungen

des § 439 Abs. 3 BGB berechtigt, die gewählte oder beide Arten der Nacherfüllung wegen

Unverhältnismäßigkeit abzulehnen. Lassen wir eine vom Kunden einzuräumende

angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos verstreichen, ist eine

Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar, oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der

Kunde neben der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag

zurücktreten oder die Vergütung mindern. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem

Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.

c) Wird die von uns gelieferte Ware oder erbrachte Leistung auf Verlangen des Kunden

untersucht und zeigt sich hierbei, dass die Rüge des Kunden offensichtlich unbegründet war,

hat der Kunde die uns hierdurch sowie die durch etwaige Arbeiten an dem Lieferungs- oder

Leistungsgegenstand entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

d) Bei Geschäften mit Unternehmern ist eine Mängelhaftung für nicht im Sinne von Ziffer 5 a)

rechtzeitig angezeigte Mängel ausgeschlossen. Durch Verhandlungen über Beanstandungen

verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten, unzureichenden oder unbegründeten

M.ngelrüge. Hat der Kunde an dem Lieferungs- oder Leistungsgegenstand Arbeiten oder

Veränderungen vorgenommen oder vornehmen lassen, entfällt insoweit ebenfalls eine

Mängelhaftung, soweit hierdurch der Mangel verursacht wurde oder seine Beseitigung

unmöglich gemacht wird.

e) Soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt für unsere Haftung Folgendes:

Unsere vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht

(Kardinalpflicht) handelt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen

Pflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren,

unmittelbaren Schaden beschränkt.

Der Begriff der vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) wird dabei verstanden als

Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Für Unternehmer beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche unabhängig von

der Kenntnis mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Auftragsbeziehung fällt,

soweit es sich nicht um vorsätzlich verursachte Schäden handelt.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen für die Haftung der gesetzlichen

Vertreter oder etwaiger Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die vorvertragliche Haftung, die Haftung für

etwaige Garantieerklärungen oder Arglist sowie die Haftung für die Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

f) Die Verjährungsfrist für M.ngelansprüche beträgt bei Geschäften mit Unternehmern 12

Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die verkürzte Mängelhaftungsfrist gilt nicht für uns

zurechenbare schuldhaft verursachte Personenschäden und grob fahrlässig oder vorsätzlich

verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

6. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor, bis alle Zahlungen

aus dem Vertrag bei uns eingegangen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene

Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung gegen den Kaufmann.

b) Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kaufmann gelten wir als Hersteller und

erwerben Eigentum an den neu entstehenden Sachen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit

anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer

Waren, zudem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer

Sache des Kaufmanns diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis

des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- oder mangels einer solchen zum Verkehrswert der

Hauptsache auf uns über.

Der Kaufmann gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Soweit für diese Regelungen unter b) eine

Erklärung seitens des Kaufmanns erforderlich ist, verpflichtet sich der Kaufmann hierzu und

wir nehmen sie bereits jetzt an.

c) Der Kaufmann ist widerruflich berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im

ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der

Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.

d) Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält insbesondere sofern er mit der Zahlung der

geschuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist , haben wir das Recht, die

Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt

haben. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht

erforderlich, es sei denn der Kunde ist Verbraucher. Die für die Rücknahme anfallenden

Transportkosten trägt der Kunde. Einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die

Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten.

Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde

schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen

haben.

e) Alle Forderungen aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Waren, an denen uns

Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kaufmann schon jetzt im Umfang unseres

Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.

f) Auf unser Verlangen hat uns der Kaufmann alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand

der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß Ziffer 6 e) an uns

abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu

setzen.

g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden

freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7. Audio-visuelle Programme und Aufzeichnungen, Darstellungen, Fotografien

a) Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Freiheit der von uns auf Weisung des Kunden

gefertigten, vom Kunden überlassenen oder im Zusammenwirken mit dem Kunden

hergestellten audio-visuellen Programme, Video- und Tonaufzeichnungen, schriftlichen oder

bildlichen Darstellungen, Fotografien oder sonstigen Werke von Rechten Dritter.

Werden derartige Rechte von Dritten gegen uns geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet,

uns von Ansprüchen Dritter einschließlich erforderlicher Kosten der Rechtsverteidigung

freizustellen.

b) Die Einräumung von urheberrechtliche Nutzungsrechte an von uns hergestellten Werken setzt

eine vorherige, gesondert zu vereinbarende angemessene Vergütung im Sinne des § 32 UrhG

voraus.

c) MUCSOUND ist nicht berechtigt, Audio und/oder visuellen Content des Kunden, zu verwenden und/oder

öffentlich aufzuführen. Sämtliche Bild und Tonrechte liegen beim Auftraggeber und sind nur mit deren

ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung zu verwenden.

8. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Erhaltungsklausel

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

(CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte

Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen

gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

b) Erfüllungs- und Zahlungsort für uns und den Unternehmer ist unser Gesellschaftssitz.

c) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche

Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch

über dessen Gültigkeit, unser Gesellschaftssitz oder nach unserer Wahl der allgemeine

Gerichtsstand.

d) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB oder unwirksam sein oder werden,

wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

Stand: 01.01.2026